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Fragen aus dem Gäuboten-Artikel vom 19.09.2024 (Stand: 24.09.2024)


Liebe Mitstreiter,


aus dem Gäuboten-Artikel vom 19.09.2024 kamen einige Rückfragen an uns, die wir hier gerne auch für all diejenigen, die nicht gefragt haben, nochmals auflisten wollen.


Frage: Ich habe gelesen, dass der Verein eine hohe Umsatzrendite hat - muss das so sein und wer bekommt das Geld?

Antwort:

Der Verein arbeitet aktuell in einem "Probebetrieb" mit freiwilligen Helfern für die Umsetzung des Backwarenverkaufs. Durch den Einsatz der Freiwilligen können wir die zu erwartende Ertragslage des Vereins abschätzen - dies dient der "Erprobung", ob sich ein Backwarenverkauf mit Angstellten selbst tragen kann. Aktuell haben wir aufgrund zweier fehlender Kostenblöcke eine vergleichsweise große Umsatzrendite - wir bezahlen aktuell noch keine Miete und auch keine Personalkosten. Dadurch erwirtschaftet der Verein aktuell ca. 30% Überschuss. Nimmt man die geplanten Personalkosten sowie eine zu erwartende Raummiete hinzu (plus alle weiteren Kosten wie Steuerberater, Investitionen wie das Auto, Versicherungen usw.) schmilzt diese Rendite schnell auf 1-3 Prozent zusammen.

Ziel des Vereins war es immer, sich selbst finanzieren zu können - so haben wir keine jährlichen Mitgliedsbeiträge sondern nur eine einmalige Einlage pro Mitglied für die Anschubfinanzierung. Ziel ist es auch nicht, mit dem Verein Geld zu verdienen - zumindest nicht primär :-). Wir wollen unsere Kosten decken können sowie ein kleines Polster für Ersatzinvestitionen ansparen - wie jeder andere Verein auch. Die finanziellen Überschüsse verbleiben beim Verein.


Frage: was ist der "Probebetrieb" und wann endet dieser?

Antwort:

Der Probebetrieb mit Freiwilligen dient uns zur Ermittlung von Ertrag und Kosten im laufenden Betrieb. Er ist vom März 2024 bis Ende Oktober 2024 ausgelegt. Dies erreichen wir durch freiwillige Helfer, die uns den Betrieb zunächst ohne Personalkosten erlauben, so daß wir am Ende Klarheit haben, ob ein Regelbetrieb des Verkaufs wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Dies soll transparent für die Bevölkerung erfolgen - so wie durch den Artikel im Gäuboten.


Frage: ist der Verein nun gemeinnützig oder nicht?

Antwort:

Nein. Das Vereinsrecht sieht einen Verein, der als Ziel den Verkauf von Backwaren hat, nicht als gemeinnützig an sondern als wirtschaftlichen Verein. Auch wenn man m.E.n. das Projekt "Nahversorgung Kayh" als gemeinnützig betrachten sollte, sind wir es mit dem Verein aus rechtlicher Sicht nicht.


Wir ergänzen diese Seite bei Bedarf um weitere Fragen.

Kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu !


Mit freundlichen Grüßen

i.A. Heiko Voigt, 2. Vorsitzender.

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