Dieser Blog-Eintrag soll einige Fragen beantworten, die im Rahmen der Mitgliedschaft im Verein immer wieder an uns gerichtet werden. Wir sammeln diese Fragen hier, so daß auch dies ein lebendes Dokument wird - es wird also bei Bedarf ergänzt.
Frage 1: Wird neben dem Geschäftsanteil von mind. 100,- € ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben? Antwort: Nein, in der ersten Mitgliederversammlung wurde beschlossen, keinen zusätzlichen jährlichen Mitgliedsbeitrag zusätzlich zum Geschäftsanteil zu erheben. Es muss also lediglich mind. 1 Geschäftsanteil für 100,- € für die dauerhafte Mitgliedschaft gezeichnet werden.
Frage 2: Gibt es eine Familienmitgliedschaft? Antwort: Zur Zeit nicht, dies wird ein Thema bei der kommenden Mitgliederversammlung sein.
Frage 3: Wenn das Quorum von 100 Mitgliedern nicht erreicht werden, was passiert mit den bis dahin gezeichneten Anteilen und eingezahlten Beträgen? Antwort: Wie in der Satzung vorgesehen, löst sich in diesem Fall der Verein wieder auf, die bis dahin angefallenen Kosten werden bezahlt und das restliche Vermögen wieder gemäß der Anteile an die Mitglieder ausgezahlt. Bis zum Zeitpunkt des Quorums werden möglichst wenig Ausgaben getätigt.
Frage 4: Kann ich meine Anteile bis zum Quorum zurückgeben, wenn ich es mir anders überlegt habe? Antwort: Es gibt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Mitgliedsantrag, diese beginnt ab Eingang des Antrags im Verein. Danach kann der Anteil nur durch Verkauf an ein anderes oder neues Mitglied abgegeben werden (siehe Satzung).
Frage 5: Bei der Gründungsversammlung wurde gesagt, dass der Laden nur Kartenzahlungen annehmen wird aber kein Bargeld - warum? Antwort: Dies ist der aktuelle Planungsstand. Die Gründe sind zum einen die Kosten für die Ausrüstung eines SB-Ladens mit einem Bargeldautomat (ca. 10.000,- € Investition für das gerät plus Einbaukosten und Sicherung gegen Diebstahl) sowie zum anderen die hohen Personalaufwände für Bargeld-Handhabung (Geld von der Bank holen, Automat befüllen, Kassenabschluss machen, Bargeldbuchungen prüfen, Bargeld zur Bank bringen) auf täglicher Basis, die den Betrieb des Ladens unrentabel machen würden. Die Planungen sehen vor, ein Laden-Abrechnungssystem auszuwählen, das es uns erlaubt, Bargeldnutzung hinzuzunehmen, sollte sich zeigen, dass Nur-Kartenzahlung ein großes Problem für die Kundschaft darstellt. Dies werden wir permanent im Auge behalten, wollen es aktuell jedoch zunächst aus o.g. Gründen ohne Bargeld versuchen.
Frage 6: Wohin kann ich den Betrag für den gezeichneten Geschäftsanteil überweisen? Antwort: Aktuell ist der Verein noch in der Gründungsphase und kann erst mit erfolgter Eintragung ins Vereinsregister ein Konto bei einer Bank eröffnen. Die Eintragung läuft aktuell noch beim Amtsgericht in Stuttgart. Wir versenden Rechnungen basierend auf den gezeichneten Anteilen, sobald die Eintragung und die Konto-Eröffnung erfolgt sind. Die Rechnung enthält dann die Konto-Informationen.
Frage 7: Müssen Gründungsmitglieder auch einen Mitgliedsantrag ausfüllen? Antwort: Nein, dies ist nicht notwendig. Ihre Daten wurden bei der Gründungsversammlung bereits erhoben. Sollte sich jedoch etwas an der Höhe des gezeichneten Geschäftsanteils ändern müssen auch Gründungsmitglieder das Formular entsprechend ausfüllen. Aktuell gehen wir bei einem Gründungsmitglied von der Zeichnung des Mindestbetrags von 100,- € aus.
Frage 8: Müssen (Pflicht-)Arbeitsstunden im Verein geleistet werden? Antwort: Nein. Aktuell sind keine (Pflicht-)Arbeitsstunden für die Vereinsmitglieder vorgesehen/geplant. Über freiwillige Helfer freuen wir uns aber natürlich immer!
Stand: 06.03.2023
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